FAQs

Finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu allen Angelegenheiten, die Techniker betreffen, einschließlich, wer Ihr IRATA-Logbuch abzeichnen darf, wie man ein IRATA-qualifizierter Ausbilder wird und wie Sie Ersatzdokumente bestellen können.

  • Die Bewerber müssen zu Beginn des Kurses mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Bewerber müssen körperlich fit sein und dürfen keine Beeinträchtigungen oder Krankheiten haben, die sie daran hindern, sicher zu arbeiten. Sie müssen sicherstellen, dass sie ein ausreichendes Maß an Fitness haben, physisch in der Lage sind, die erwarteten Aufgaben in Bezug auf Kraft, Agilität und Koordination zu erfüllen und den Belastungen der Arbeitsumgebung wie Hitze, Kälte und anderen widrigen Witterungsverhältnissen standzuhalten.
  • Die Bewerber sind verpflichtet, eine Erklärung vorzulegen, die besagt, dass sie keine bekannten Krankheiten oder Kontraindikationen haben, die sie daran hindern könnten, sicher zu arbeiten.
  • Wenn ein Bewerber eine Kontraindikation hat, sollte er/sie vor Beginn der Seilzugangsaktivitäten ein ärztliches Attest einholen.
  • Die Bewerber sollten ihre Erfahrungen sorgfältig abwägen, bevor sie versuchen, auf eine höhere Stufe zu gelangen. Bewerber ohne angemessene Kompetenz, geeignetes Training zur Vorbereitung auf die Prüfung und Kenntnis des Lehrplans werden die Anforderungen wahrscheinlich nicht erfüllen.

Bewerber, die bereits nachhaltige Seilzugangserfahrung, die außerhalb des IRATA International Systems aufgezeichnet wurde, vorweisen können, können direkt oder beschleunigt einsteigen. Die Bewerber erfüllen die in „Verfahren zur IRATA-Registrierung und zum direkten Einstieg“ festgelegten Anforderungen.

Sie sollten ihre Unterlagen innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Prüfung erhalten. Sollten Sie Ihre Dokumente nicht innerhalb dieses Zeitraums erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].

Die IRATA-Prüfungen werden innerhalb von 60 Tagen ab dem Prüfungsdatum bearbeitet.

Sie werden von IRATA gebeten, ausreichende Beweise für eine Änderung der persönlichen Daten vorzulegen. Kontaktieren Sie bitte eines unserer Registrierungs-Teams, das Ihnen gerne weiterhilft. Das Team ist erreichbar unter [email protected] oder 01233 754 600.

Kontaktieren Sie bitte Ihre nächstgelegene TMC bezüglich der Kurskosten. Unsere interaktive Karte finden Sie hier.

Wenn ein Seilzugangstechniker sein Logbuch verliert, sollte er es sofort ersetzen und, wo möglich, glaubwürdige Referenzen einholen, um die Stunden, die er verloren hat, zu bestätigen. Stunden, die nicht nachgewiesen werden können, können nicht für eine Upgrade-Prüfung berücksichtigt werden.

Die erneute Prüfung sollte innerhalb von 60 Tagen nach der ursprünglichen Prüfung erfolgen. Danach müssen die Kandidaten einen vollständigen Ausbildungskurs absolvieren.

Läuft Ihr Zertifikat vor der erneuten Validierung aus, können Sie die Berechtigung auf ein Upgrade oder eine erneute Zertifizierung verlieren. Für weitere Informationen siehe bitte „Verfahren zur IRATA-Registrierung und zum direkten Einstieg“.

Die Techniker dürfen ohne gültige Zertifizierung niemals Arbeiten als IRATA-Seilzugangstechniker ausüben.

Um ein Ausbilder zu werden, müssen Sie mindestens ein Seilzugangstechniker der Stufe 2 sein. Berechtigte Seilzugangstechniker sollten sich mit dem Formular „Antrag auf Registrierung als IRATA-Ausbilder“ bewerben und ihre Bewerbung an [email protected] senden. Sobald die Bewerbung angenommen wurde, erhalten Sie ein Ausbilder-Logbuch mit einer eindeutigen Nummer. Für weitere Informationen siehe bitte TACS: Abschnitt 8.

Um ein zertifizierter IRATA-Ausbilder zu werden, müssen Sie die (nachfolgend aufgeführten) Anforderungen der TACs 8.4.1 erfüllt haben:

8.4.1 Ausbilder müssen mehrere Kriterien erfüllen, bevor sie sich als Ausbilder bewerben können:

  1. Sie müssen ein gültiges IRATA-Zertifikat der Stufe 3 haben
  2. Sie müssen ein aktuelles und gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat haben
  3. Sie müssen nachweisen können, dass mit allen TACS-Lehrplänen vertraut sind
  4. Sie müssen mindestens 400 Stunden Erfahrung bezüglich der Durchführung von IRATA-Ausbildungskursen protokolliert haben
  5. Sie müssen mindestens 30 Bewerber erfolgreich ausgebildet haben (d. h. sie müssen die Prüfung bestanden haben), darunter mindestens 6 Bewerber auf jeder IRATA-Stufe
  6. Sie müssen eine allgemeine Erfolgsquote von mindestens 60 % der Bewerber nachweisen können
  7. Sie müssen an mindestens einem Ausbilder-/Prüfer-Workshop pro Jahr teilnehmen.
  8. Danach müssen die Bewerber an einer Online-Prüfung teilnehmen, um ein Ausbilder zu werden. Für ausführliche Details zu diesem Verfahren siehe bitte unseren Abschnitt „Wie werde ich ein Ausbilder“.

Senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] mit den Angaben zu den falschen Informationen. Eines unserer Teams wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Das IRATA-Logo ist eine eingetragene Marke. Das IRATA-Logo ist auf die Verwendung durch IRATA-Mitgliedsorganisationen beschränkt und darf nicht durch einzelne Techniker verwendet werden.

Klicken Sie bitte hier , um mehr Informationen zu den CSCS-Karten zu erhalten. Sollten Sie alternativ weitere Informationen direkt von CSCS benötigen, finden Sie nachfolgend ihre Kontaktdaten:

http://www.cscs.uk.com/contact-us/ 0344 994 4777. Der Helpdesk steht von Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, zur Verfügung.

Seilzugangstechniker müssen in Teams von mindestens zwei arbeiten, von denen einer ein Seilzugangssicherheitsaufseher der Stufe 3 sein muss. Isoliertes Arbeiten ist nicht erlaubt.

Nur Seilzugangstechniker der Stufe 3 dürfen Seilzugangssicherheitsaufseher sein.

Seilzugangssicherheitsaufseher sollten:

  1. über Aufsichtskompetenz verfügen;
  2. mit den Seilzugangstechniken, die für die jeweilige Baustelle geeignet sind, vertraut sein, und die Einschränkungen dieser Techniken verstehen;
  3. für Gefahrenerkennung und Risikobewertung für seilzugangsbezogene Arbeiten verantwortlich sein;
  4. mit für die Baustelle geeigneten Rettungs-/Abseiltechniken von Kollegen vertraut und in der Lage sein, einen für die Baustelle geeigneten Rettungs-/Abseilplan für Kollegen zu organisieren und durchzuführen.

Wenn Seilzugangstechniker nicht regelmäßig Seilzugangstechniken einsetzen, sollten sie vor Beginn der operativen Arbeiten bezüglich ihrer Kompetenz geprüft werden. Es könnte eine Auffrischungsausbildung bezüglich bestimmter Techniken erforderlich sein und die anschließend notwendige betriebliche Aufsicht muss je nach dem Ergebnis der Risikobewertung ggfs. angepasst werden.

Wenn Seilzugangstechniker keine Seilzugangsmethoden für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten einsetzen, müssen sie eine Auffrischungsschulung absolvieren. Die Ausbildung muss für jeden einzelnen geeignet sein und in seinem/ihrem Logbuch aufgezeichnet werden.

Auffrischungsschulung:

  1. sollte von einem IRATA International Seilzugangstechniker der Stufe 3 durchgeführt werden;
  2. darf nicht während laufender Arbeiten durchgeführt werden;
  3. kann die Notwendigkeit einschließen, eine vollständige Ausbildung zu absolvieren.

Logbucheinträge müssen vom Seilzugangssicherheitsaufseher der Stufe 3 abgezeichnet werden. Unter der Überschrift „Unterschrift des Aufsehers“ müssen alle Logbucheinträge vom Seilzugangssicherheitsaufseher der Stufe 3 mit Namen (deutliche Druckbuchstaben), Unterschrift und eindeutiger Nummer von IRATA International abgezeichnet werden.

Techniker, die nicht immer Unterschriften von einem IRATA Seilzugangssicherheitsaufseher der Stufe 3 erhalten können, sollten ihre Stunden von einer bevollmächtigten Person abzeichnen lassen, die bestätigen kann, dass die Stunden korrekt sind und auf einem Doppelseilsystem abgeschlossen wurden. Die Person, die die aufgezeichneten Stunden abzeichnet, sollte deutlich ihren Namen und ihre Position notieren und eine Telefonnummer angeben.

Erste-Hilfe-Zertifikate müssen aktuell und gültig sein, um alle operativen, von der Beschäftigungsfirma bestimmten Aufgaben abzudecken. Gleichermaßen müssen sie mit den nationalen und regionalen gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Wenden Sie sich für weitere Anweisungen an Ihre lokale RAC.

Ein Techniker ist für ein Upgrade nach Kalenderdatum berechtigt, und zwar ein Jahr plus einen Tag ab dem Datum der vorherigen Prüfung. Nach einer Prüfung der Stufe 1 am 1. April 2017 ist die frühestmögliche Prüfung der Stufe 2 am 2. April 2018 möglich. Ein Techniker muss vor dem Upgrade mindestens 1000 geloggte Stunden auf dem aktuellen Stand haben. Die Schulungsanforderungen finden Sie hier https://irata.org/de/seite/technicians-faqs-de/

Es dürfen nicht mehr als 60 Tage zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Prüfung verstreichen. Der Nachweis der Ausbildung muss der TMC vor der Prüfung vorgelegt werden.